RECHTLICHE HINWEISE
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.
* Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung. Die Hochvolt-Lithium Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die KIA-Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plugin-Hybrid Elektrofahrzeugen (PHEV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70 %. Die Kapazitätsminderung der Batterie in HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Wie du einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken kannst, entnimmst du bitte der Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie findest du unter https://www.kia.com/de/garantie.
** Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren.
1 Die Innovationsprämie beläuft sich beim Kauf eines Elektrofahrzeugs bei Beantragung im Jahr 2023 auf 6.750 Euro (Nettolistenpreis bis 40.000 Euro) bzw. 4.500 Euro (Nettolistenpreis über 40.000 Euro und bis 65.000 Euro). Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von 4.500 Euro bzw. 3.000 Euro für Elektrofahrzeuge als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren 2.250 Euro bzw. 1.500 Euro für Elektrofahrzeuge als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Ab dem 01.09.2023 wird die Innovationsprämie auf Privatpersonen beschränkt. Bei Anträgen, die ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 gestellt werden, wird die Innovationsprämie ausschließlich für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis 45.000 Euro gewährt und beläuft sich dann auf 4.500 Euro (3.000 Euro staatlicher Zuschuss und weitere 1.500 Euro Herstelleranteil durch Reduzierung des Nettokaufpreises). Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2024. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des gestellten Antrags.
2 In bestimmten Situationen wird auch im Elektro-Modus der Verbrennungsmotor automatisch aktiviert – zum Beispiel, wenn der Ladezustand der Hybridbatterie unter ein bestimmtes Niveau sinkt, der Beschleunigungsbedarf hoch ist oder der Fahrzeuginnenraum beheizt werden soll.